GRUNDSTEUER IN SPANIEN
Wir erklären Ihnen die Grundsteuer in Marbella – Costa del Sol – Spanien beim Kauf und Verkauf einer Immobilie.

1. Purchase taxes and costs to buy a property in the Costa Del Sol, Spanien.
- Die angegebenen Preise sind Nettopreise für den Verkäufer. (Umsatzsteuer + unten berechnete Kosten).
Neue Entwicklung | Wiederverkauf von Immobilien |
---|---|
10% | 7% |
1% Anwaltskosten + MwSt. |
0,1% – 0,25% Notar- und Eintragungsgebühren |
300 € – 2.000 € Technische Due Diligence (optional) |
500 € – 2.000 € Hypothekengebühren |
2. Grundsteuer für Eigentümer an der Costa Del Sol, Spanien.
- Die jährlichen Steuern richten sich nach: Kaufpreis, Lage der Immobilie (Gemeinde) und Größe + Katasterwert.
- IBI (kommunale spanische Grundsteuer): jährlich €200 – €10.000.
- Müllgebühr: jährlich 16 € – 400 €.
- Gemeinschaftskosten: €20 – €2.000 / Monat.
3. Steuern für Nicht-Residenten und steuerlich Ansässige an der Costa Del Sol, Spanien.
- 19% EU, Norwegen und Island | 24% übrige Länder.
- Über Einkommen oder Mieteinnahmen gezahlt.
- Kommunale spanische Grundsteuer (basierend auf dem Katasterwert und der Region).
4. Verkaufssteuern und Kosten für den Verkauf einer Immobilie an der Costa Del Sol, Spanien.
- Plusvalia (Kapitalgewinn)
- Einkommensteuer: 19% ansässig, EU- und EWR-Bürger | 24% nicht ansässig | 25% Unternehmen
* Reformen und Anschaffungskosten werden berücksichtigt. - Real estate fees: 5% – 7,5% (+21% VAT).
- Anwaltskosten: 1%.
- Gebühren für die Kündigung der Hypothek (Bankprovision für die vorzeitige Kündigung des Darlehens, Notar- und Registergebühren).
- Einbehalt von 3%: nur wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist.
* Wenn keine Steuerschuld besteht, erhält der Verkäufer den Betrag innerhalb von 1 bis 6 Monaten zurück.
5. Steuern und Kosten für Eigentümer, wenn sie eine Immobilie an der Costa Del Sol, Spanien, vermieten.
- Einkommensteuer: 19% EU, EWR | 24% ansässig | 24% andere Länder
* 19% – 46% je nach Einkommen. - Immobiliengebühren: Kein Gewinn, kein Honorar
Senkung der Einkommensteuer |
Hypothekenzinsen |
Reparatur und Wartung |
IBI-Gebühren und Steuern |
Ihnen geschuldete Miete |
Gemeinschaftsgebühren und andere gewöhnliche Ausgaben. |
Darlehen |
Hausratversicherung |
Haushaltsbedarf wie Wasser, Strom (nur wenn vom Eigentümer bezahlt). |
Kosten für die Formalisierung von Mietverträgen. |
Die Ermäßigung von 60 % für den gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn der Mieter es als ständigen Wohnsitz nutzt, werden 60 % des Einkommens nicht besteuert. |
Wenn Sie weitere Informationen über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien wünschen, zögern Sie bitte nicht,uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen während des gesamten Prozesses helfen können.