VERMÖGENSTEUERN IN SPANIEN

01. Erwerbssteuern und Kosten für den Kauf einer Immobilie in Marbella, Spanien.

Aufgeführte Preise = Nettopreis an Verkäufer
→ Mehrwertsteuer + Kosten obendrauf berechnen

Neuentwicklungen -10 % MwSt. – Wiederverkaufsobjekt -7 % MwSt
-1,2 % Stempelsteuer

-1% Anwaltskosten (+MwSt.)
-0,25% Notar + Registrierungsgebühren
-€300 technische Due Diligence (optional)
-300€ -2000€ Hypothekengebühren

02. Grundsteuern für Eigentümer in Marbella, Spanien.

*Jährliche Steuern basieren auf: Kaufpreis, Lage der Immobilie (Gemeinde) und Größe + Katasterwert.

-Nichtansässige Steuer
-Vermögenssteuer
* Kaufpreis < 700.000 €
* Ansässiger/Nichtansässiger/Firmenkauf
*Steuer % variiert je nach Gesamtvermögen zwischen 0,2 % und 2,5 %.

IBI (städtischer spanischer Immobilientest): jährlich 1000 € – 10.000 €
Müllsteuer: jährlich > 400 €
Gemeinschaftsgebühren: 200 € – 1000 € / Monat

03. Steuern für Nichtansässige und Steuerinländer in Marbella, Spanien.

-Spanische Steuer für Nichtansässige = 19 % (in EV, Norwegen und Island)
= 24 % (restliche Länder)
→ Überzahltes Einkommen oder Mieteinnahmen.
-Spanische Vermögenssteuer: basierend auf dem Nettowert Ihrer Immobilie
(weniger Hypothek) mit einer Steuer frei
Zuschuss von 700.000 € pro Person.

-Kommunale spanische Grundsteuer: basierend auf dem Katasterwert der Immobilie und der Region.

04. Verkäufersteuern und -kosten beim Verkauf einer Immobilie in Spanien, Marbella.

-Plusvalia (Kapitalertrag)

-Einkommenssteuer:

* 19 % Einwohner/EV oder EWR-Bürger
* 24 % Nichtansässige
* 25 % Unternehmen
→ Reformen, Anschaffungskosten werden berücksichtigt

-Immobiliengebühren: 5%-7,5% (+21% MwSt.)
-Anwaltsgebühren: 1%
– Hypothekenberatungsgebühren (Bankprovision für vorzeitige Darlehenskündigung, Notar- und Registergebühren)
-Einbehalt von 3 %: nur wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist
→ Alle Steuern bezahlt, erhalten Sie es in 1-6 Monaten zurück

05. Steuern und Kosten für Eigentümer beim Mieten einer Immobilie in Marbella, Spanien.

-Einkommensteuer: * 19% (EV/EWR)
* 24 % (Einwohner) 19 %-46 %
* 24 % (nicht EV/EWR) Einkommensabhängig

-TPO (Taxable Asset Transfer Levy): Niemand zahlt, sollte aber theoretisch bezahlt werden

-Immobiliengebühren: „Kein Gewinn, keine Gebühr“

– Senkung der Einkommenssteuer
* Hypothekenzinsen
* Reparatur- und Instandhaltungskosten des Eigentums
* IBI, Gebühren und andere Steuern
* Geld, das Ihnen aus der Miete geschuldet wird
* Gemeinschaftsgebühren und andere gewöhnliche Ausgaben
* Abschreibung der Immobilie
* Hausratsversicherung
* Haushaltsbedarf wie Wasser, Strom, wenn vom Eigentümer bezahlt
* Mietvertragsformalisierung teuer
* Die Ermäßigung von 60 % für den gewöhnlichen Aufenthalt
→ Mieter, der es als ständigen Wohnsitz nutzt, 60 % Ihres Einkommens nicht versteuert.